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Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Grundbedingungen für Angebote, Vermietung, DJ-Service, technische Betreuung und weitere Veranstaltungsleistungen von RentAndListen.

EntwurfsstandJuli 2026Frage zu einem Auftrag stellen →
GeltungVertragPreiseMiettechnikDurchführungStornierungHaftung
Wichtiger Hinweis: Diese online bereitgestellte Fassung ist ein allgemeiner Entwurf und ersetzt keine rechtliche Prüfung. Für einen konkreten Auftrag sind das individuelle Angebot, die Auftragsbestätigung und gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen maßgeblich.
RentAndListen AGB

Für Technik, DJ-Service und Eventlösungen.

Die Bedingungen sind bewusst verständlich formuliert. Individuelle Absprachen im Angebot haben Vorrang.

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§ 1

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Henry Schramm, handelnd unter RentAndListen, und seinen Auftraggebern über die Vermietung von Veranstaltungstechnik, DJ-Leistungen, technische Planung und Betreuung, Fotobox-Leistungen, Präsentationstechnik, Effekte sowie damit verbundene Nebenleistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn RentAndListen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.

§ 2

Angebot und Vertragsschluss

Anfragen über die Website, den Eventplaner, per E-Mail, Telefon oder soziale Netzwerke sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot annimmt und RentAndListen den Auftrag in Textform bestätigt oder mit der Leistungsausführung beginnt.

Leistungsumfang, Veranstaltungsort, Termin, Zeiten, Technik, Personal, Anfahrt und Vergütung ergeben sich aus dem individuellen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform vereinbart werden.

§ 3

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle Informationen bereit, die für Planung und Durchführung erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere Veranstaltungsart, Gästezahl, Programm, Auf- und Abbauzeiten, Ansprechpartner vor Ort, Zufahrts- und Parkmöglichkeiten, Stromversorgung, Fluchtwege, Bühnen- und Raummaße sowie besondere Vorgaben der Location.

Erforderliche Genehmigungen, Anmeldungen, Rechte und Freigaben – etwa durch Location, Behörden, Verwertungsgesellschaften oder Grundstückseigentümer – beschafft der Auftraggeber, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass vereinbarte Auf- und Abbauflächen rechtzeitig frei zugänglich, tragfähig, trocken und sicher nutzbar sind. Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand aufgrund fehlender Mitwirkung können gesondert berechnet werden.

§ 4

Preise, Zahlung und Zusatzaufwand

Es gelten die im Angebot genannten Preise. Sofern nicht anders ausgewiesen, verstehen sich zusätzliche Leistungen, Verlängerungsstunden, kurzfristige Änderungen, Wartezeiten, Sonderfahrten, Mehraufwand bei Auf- oder Abbau sowie beschädigungsbedingte Aufwendungen nicht als im Grundpreis enthalten.

Zahlungsziel, Anzahlung und Fälligkeit ergeben sich aus dem Angebot oder der Rechnung. Wird kein besonderes Zahlungsziel vereinbart, ist der Rechnungsbetrag nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. RentAndListen kann bei berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen.

§ 5

Vermietung und Umgang mit Technik

Bei reiner Vermietung übernimmt der Auftraggeber die Technik in dem dokumentierten Zustand und behandelt sie sorgfältig. Die Nutzung ist ausschließlich für den vereinbarten Zweck, Zeitraum und Ort zulässig. Eine Weitergabe an Dritte, Untervermietung oder technische Veränderung ist nur nach vorheriger Zustimmung erlaubt.

Bedienungs-, Sicherheits- und Aufstellungshinweise sind einzuhalten. Schutzvorrichtungen dürfen nicht entfernt werden. Technik ist vor Feuchtigkeit, Hitze, Frost, Verschmutzung, Überlastung, Sturz und unbefugtem Zugriff zu schützen.

Störungen oder Schäden sind unverzüglich mitzuteilen. Eigene Reparaturen oder Eingriffe sind nicht zulässig. Der Auftraggeber haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Verlust und schuldhaft verursachte Beschädigungen während seiner Obhutszeit.

Die Rückgabe erfolgt vollständig, gereinigt und zum vereinbarten Zeitpunkt. Fehlende oder verspätet zurückgegebene Gegenstände sowie außergewöhnlicher Reinigungsaufwand können gesondert berechnet werden.

§ 6

Aufbau, Abbau und technische Betreuung

Soweit vereinbart, übernimmt RentAndListen Lieferung, Aufbau, Einrichtung, Betreuung und Abbau. Die konkrete technische Umsetzung kann angepasst werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen, aufgrund örtlicher Gegebenheiten oder zur Erreichung eines vergleichbaren Veranstaltungsergebnisses erforderlich ist.

Der Auftraggeber stellt eine geeignete und ausreichend dimensionierte Stromversorgung bereit, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei ungeeigneter, schwankender oder sicherheitskritischer Versorgung darf RentAndListen den Betrieb einschränken oder verweigern, bis eine sichere Lösung vorhanden ist.

Den Anweisungen des eingesetzten Personals in sicherheitsrelevanten Fragen ist Folge zu leisten. Der Zugang zu technischen Bereichen, Endstufen, Verteilungen, Steuerungen und abgesperrten Aufbauten ist Unbefugten untersagt.

§ 7

DJ-Service und Veranstaltungsdurchführung

Musikwünsche, Programmablauf, Moderationsumfang und besondere No-Gos werden nach Möglichkeit im Vorfeld abgestimmt. Ein bestimmter künstlerischer Erfolg, eine konkrete Stimmung oder die Erfüllung jedes einzelnen Musikwunsches kann nicht garantiert werden.

Der Auftraggeber sorgt für angemessene Arbeitsbedingungen, einen sicheren Standplatz, ausreichenden Wetterschutz bei Außenveranstaltungen sowie die vereinbarten Pausen- und Versorgungsmöglichkeiten. Bei aggressivem Verhalten, Gefährdungen, erheblicher Störung oder rechtswidrigen Umständen darf RentAndListen die Leistung nach erfolgloser Aufforderung zur Abhilfe unterbrechen oder beenden.

Verlängerungen über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedürfen der Zustimmung und werden nach dem vereinbarten beziehungsweise üblichen Zusatzaufwand berechnet.

§ 8

Fotobox, Bilder und Online-Galerie

Bei Buchung einer Fotobox gelten der vereinbarte Leistungszeitraum, Druckumfang, Layout und Lieferumfang gemäß Angebot. Der Auftraggeber sorgt für einen geeigneten, trockenen und sicheren Aufstellort sowie die erforderliche Stromversorgung.

Für Bildinhalte, das Verhalten der Nutzer und die erforderlichen Informationen beziehungsweise Einwilligungen gegenüber Gästen ist der Veranstalter verantwortlich. Rechtswidrige, beleidigende oder die Rechte Dritter verletzende Aufnahmen sind untersagt.

Soweit eine Online-Galerie bereitgestellt wird, erfolgt der Zugriff über die vorgesehenen Zugangsdaten. Der Auftraggeber entscheidet, wem er diese Daten weitergibt. Die Dauer der Bereitstellung und der Umfang der Downloadmöglichkeiten richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.

§ 9

Effekte, Sicherheit und behördliche Vorgaben

Effekte wie Nebel, Hazer, Seifenblasen oder funkenerzeugende Geräte werden nur eingesetzt, wenn die örtlichen Bedingungen, Brandschutzvorgaben und erforderlichen Freigaben dies zulassen. RentAndListen kann geplante Effekte aus Sicherheitsgründen anpassen oder nicht einsetzen.

Der Auftraggeber informiert die Location und verantwortliche Stellen rechtzeitig über geplante Effekte und holt erforderliche Zustimmungen ein, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Kosten für Brandwachen, Abschaltungen, Sondergenehmigungen oder sonstige Auflagen trägt der Auftraggeber, soweit sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

§ 10

Rücktritt, Stornierung und Terminverschiebung

Storniert der Auftraggeber einen bestätigten Auftrag, kann RentAndListen eine angemessene Entschädigung für bereits erbrachte Planungsleistungen, reservierte Technik, Personalbindung und entgangene Aufträge verlangen. Maßgeblich sind vorrangig die im individuellen Angebot vereinbarten Stornobedingungen.

Ohne individuelle Regelung wird die Entschädigung nach dem konkret entstandenen Aufwand und Schaden berechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Eine Terminverschiebung gilt grundsätzlich als Änderung des Auftrags und bedarf einer erneuten Bestätigung. Bereits entstandene Aufwendungen bleiben zahlbar. RentAndListen bemüht sich, verfügbare Technik und Personal auf den neuen Termin umzubuchen, kann dies aber nicht garantieren.

§ 11

Höhere Gewalt und Ausfall

Kann eine Leistung aufgrund höherer Gewalt oder anderer nicht von RentAndListen zu vertretender Umstände nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, sind die Parteien für die Dauer der Störung von den betroffenen Leistungspflichten befreit. Dazu können insbesondere behördliche Verbote, Unwetter, Stromausfall, Verkehrs- oder Zugangssperren sowie unvorhersehbare technische oder personelle Ausfälle gehören.

RentAndListen wird den Auftraggeber unverzüglich informieren und sich um eine zumutbare Ersatzlösung bemühen. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene, nicht mehr stornierbare Fremdkosten bleiben zu vergüten.

§ 12

Haftung

RentAndListen haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Für Störungen, die auf ungeeignete Stromversorgung, Eingriffe Dritter, fehlende Genehmigungen, unzutreffende Angaben, Witterung, lokale Infrastruktur oder sonstige Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers zurückzuführen sind, haftet RentAndListen nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

§ 13

Datenschutz

Personenbezogene Daten werden zur Vertragsanbahnung, Durchführung und Abrechnung des Auftrags sowie zur Kommunikation verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.

§ 14

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit diese Rechtswahl gesetzlich zulässig ist. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann als Gerichtsstand der Geschäftssitz von RentAndListen vereinbart werden.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

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